IM TRAUERFALL

IM TRAUERFALL

Wie geht es nach einem
Trauerfall weiter? 


Wir von der Bestattung Killian & Bestattung Kleinhappel lassen Sie mit Ihren Sorgen nicht alleine. Rufen Sie uns jederzeit an, wir stehen Ihnen bei Fragen zur Seite und unterstützen Sie bei allen anfallenden Aufgaben. Im Falle eines Todes setzen Sie sich bitte umgehend mit uns in Verbindung. 

Folgende Unterlagen können Sie vorab schon vorbereiten: 

Geburtsurkunde oder Taufschein

Heiratsurkunde oder Trauungsschein

Meldezettel

Staatsbürgerschaftsnachweis

Scheidungsurteil

Sterbeurkunde des Ehepartners

Allfällige Versicherungspolizzen

Grabstellennachweis

Eventuell Foto für die Parte/Sterbebilder

Bekleidung des Verstorbenen

Trauerfeiern bei der Bestattung Killian & Bestattung Kleinhappel


Gemeinsam mit Ihnen und ganz nach Ihren Wünschen übernehmen wir von der Bestattung Killian & Bestattung Kleinhappel sämtliche Aufgaben im Rahmen einer Trauerfeier:

 

  • Hausabholung und Überführung vom Sterbe- zum Bestimmungsort
  • Beratung, Betreuung und Organisation der Trauerfeier, Verabschiedung sowie Beerdigung oder Beisetzung nach Ihren Wünschen
  • Besorgung der notwendigen Sterbedokumente am Standesamt
  • Terminabklärung für die Trauerfeierlichkeit
  • Organisation der musikalischen Umrahmung der Trauerfeier
  • Vermittlung von Gesprächen mit einem Geistlichen bzw. Trauerredner für die Trauerfeier
  • Organisation des Steinmetzes
  • Gestaltung und Druck von Parten, Gedenkbilder, Einladungen zum Trauermahl und Danksagungen
  • Auswahl eines Sarges oder einer Urne
  • Pensionsabmeldung bei der zuständigen Pensionsstelle
  • Abmeldung bei Haupt- und Zweitwohnsitz
  • Abrechnung mit Versicherungsanstalten

 

Erdbestattung


Die Erdbestattung, auch Inhumation genannt, ist die weltweit am häufigsten vorkommende Bestattungsart. Hierbei wird der Verstorbene in einem Sarg im Erdreich beigesetzt. Diese Art der Bestattung wird schon seit Jahrtausenden praktiziert und hat somit eine lange Tradition. Wir von der Bestattung Killian stehen Ihnen mit Rat und Tat bei der Organisation eines Begräbnisses zur Seite. 

Feuerbestattung


Unter dem Begriff Feuerbestattung versteht man die Einäscherung des Verstorbenen in einem Krematorium und die anschließende Beisetzung der Urne. Die Beisetzung der Urne auf dem Friedhof ist die klassische Art der Urnenbeisetzung. Dort kann die Urne entweder im Familiengrab oder in einem einzelnen Urnengrab beigesetzt werden. Mittlerweile lösen Feuerbestattungen immer mehr die Erdbestattungen ab. 

Baumbestattung


Eine besondere Art der Bestattung, welche die Bestattung Killian anbietet, ist die Baumbestattung. Dies ist eine moderne Bestattungsart, die erst seit wenigen Jahren angeboten wird. Bei Baumbestattungen wird die Asche des Verstorbenen in einer biologisch abbaubaren Urne im Wurzelbereich eines Baumes beigesetzt. Viele Menschen wählen vor allem aus Verbundenheit zur Natur diese Methode der Bestattung. 

Aufbahrung


Wir gehen auf Ihre Wünsche bei der Aufbahrung individuell ein - das Team der Bestattung Killian in Leobersdorf & das Team der Bestattung Kleinhappel in Berndorf sind immer für Sie da. 

WICHTIGE INFORMATIONEN

Beisetzungen bei der Bestattung Killian & Bestattung Kleinhappel


Natürlich dreht sich alles um die Frage: Was kostet denn eine Beerdigung? Bedingt durch die Vielfalt der sich aufwerfenden Fragen wird Ihnen aber kein seriöser Bestatter eine auch nur annähernde Pauschalantwort geben können. 

Wir können Ihnen schon jetzt gerne sagen, woraus unsere Leistungen bestehen, vor allem - um Sie vor Missverständnissen zu bewahren - welche Nebenkosten noch auf Sie zukommen und worauf Sie achten sollten, wenn Sie ein anderes, anscheinend besonders günstiges Angebot vorliegen haben. Gerade bei Angeboten über Bestattungskosten dienen nämlich zurückgehaltene Informationen über versteckte Nebenkosten gerne dazu, einen erstaunlichen „Geiz ist geil“-Preis zu erreichen. Gerade auf diesem Gebiet steht am Ende aber immer die große Ernüchterung.

Unsere Rechnungen setzen sich aus drei Kostengruppen zusammen:

 

  • Eigene Leistungen
    Sarg, Einbettung, Überführung, Aufbahrung, Trauerfeier, Konduktpersonal, Trauerdrucksorten (Parten, Andenkenbilder, Danksagekarten, Einladungskarten, ...), Urne, Grabkreuz, weitere Dienstleistungen wie Fotoreportage, Partenversand, Besorgungen
  • Vermittelte Fremdleistungen
    Kirchenchor, Musiker, Gärtner, Steinmetz, etc.
  • Gebühren und Auslagen
    Krankenhausgebühren, Totenbeschaugebühren, Kirchengebühren oder Trauerredner, Standesamtgebühren, Verwaltungsabgaben, evtl. Leistungen eines anderen Bestattungsunternehmens, evtl. Porto für Partenversand, Zoll-, Bahn- oder Flughafengebühren, etc.

 

Unsere Rechnungen enthalten in der Regel NICHT:

 

  • Friedhofsgebühren
    Aushub, evtl. Deckel abheben durch einen Steinmetz, Laufzeitverlängerung der Grabbenützungsberechtigung und Kühlkammer. Diese Gebühren werden Ihnen von der Gemeinde nach dem Begräbnis per Bescheid vorgeschrieben.
  • Kränze
    Ausgenommen sie wurden von Ihnen über uns bestellt
  • Grabstein oder Gravurarbeiten am Grabstein
  • Einladung für die Trauergäste
  • Weitere Nebenkosten wie z. B. Porto, Trauerkleidung

 

"Es gibt kaum etwas in der Welt, das nicht irgend jemand ein wenig schlechter machen kann und etwas billiger verkaufen könnte. Und die Menschen, die sich nur am Preis orientieren, werden die gerechte Beute solcher Machenschaften. Es ist unklug, zuviel zu bezahlen, aber es ist noch schlechter, zu wenig zu bezahlen.  Wenn Sie zuviel bezahlen, verlieren Sie etwas Geld, das ist alles. Wenn Sie dagegen zu wenig bezahlen, verlieren Sie manchmal alles, da das Gekaufte die ihm zugedachte Aufgabe nicht erfüllen kann. Das Gesetz der Wirtschaft verbietet es, für wenig Geld viel Wert zu erhalten. Nehmen Sie das niedrigste Angebot an, müssen Sie für das Risiko, das Sie eingehen, etwas Geld zurücklegen. Und wenn Sie das tun, dann haben Sie auch genug Geld, um für etwas besseres zu bezahlen."

John Ruskin, englischer Sozialreformer, 1819 - 1900

Auflösung von Verträgen


Folgende Verträge sind in den meisten Fällen zu beachten:
  • Rundfunk- und Fernsehbewilligung
  • Telefonanschluss
  • Strom- und/oder Gasbezug
  • Abonnements
  • Mitgliedschaften bei Vereinen oder Organisationen
  • Mietverträge
  • Bankkonto (Daueraufträge)
  • Kfz-Zulassung (Wenn das auf den Verstorbenen zugelassene Fahrzeug vom Erben weiterbenutzt werden soll, so ist darauf zu achten, dass das Kfz lt. Kennzeichen vom Notar in den Einantwortungsbeschluss aufgenommen wird.)
  • Abmeldung eines Zweitwohnsitzes (Die Abmeldung des Hauptwohnsitzes erfolgt automatisch durch das Standesamt.)
  • Zur Auflösung der Verträge ist die Kopie der Sterbeurkunde vorzulegen.

Verlassenschaft


Nach jedem Todesfall wird ein Verlassenschaftsverfahren eingeleitet. Das zuständige Gericht wird vom Standesamt automatisch verständigt und bestellt den nach Wohnort und Sterbedatum zuständigen Notar zum Gerichtskommissär. In dringenden Fällen kann der Notar von den Erben selbst aufgesucht werden. Ansonsten werden die Hinterbliebenen vom Notar zur Todesfallaufnahme bestellt.
Mitzubringen sind die Personaldokumente:
  • Abschrift aus dem Sterbebuch, Geburtsurkunde (ggf. Heiratsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Meldezettel)
  • letztwillige Verfügungen
  • Vormundschaftsdekrete, Bescheide übe die Bestellung zum Sachwalter
  • letzte Pensionsabschnitte des Verstorbenen
  • kurze Aufstellung und Belege über den Nachlass: Bank-, Spar- und Wertpapierkonten, Vermögenssteuererklärung, Versicherungsbelege, insbesondere Lebensversicherungspolizzen, Grundbuchauszüge, Grundbesitzbögen und Einheitswertbescheide, Übergabeverträge, Handelsregisterauszüge, Kfz-Papiere usw.
  • Aufstellung und Belege über Schulden
  • Sämtliche Rechnungen über die Bestattungskosten (Rechnung der Bestattung, aber auch z. B. Blumen, Totenmahl, Friedhofsgebühren), Kosten eines Grabmales, Kosten die durch die letzte Krankheit verursacht wurden usw. Weiters müssen Name, Beschäftigung und Alter der nächsten Angehörigen angegeben und - falls vorhanden - ein Testament vorgelegt werden.

Notare


Bezirk Baden

Sterbedatum

In den Monaten:
Jänner, Mai, September

Zuständiger Notar

Mag. Wilhelm Benedikt
2500 Baden, Hauptplatz 20
Tel.: 02252 / 807 84 0
In den Monaten:
März, Juli, November
Mag. Roman Janda
2500 Baden, Hauptplatz 13
Tel.: 02252 / 863 13 0
In den Monaten:
Februar, Juni, Oktober
Dr. Johannes Fasching
2500 Baden, Frauengasse 2
Tel.: 02252 / 218 10
In den Monaten:
April, August, Dezember
Mag. Peter Pouzar
2500 Baden, Kaiser Franz Joseph-Ring 30/1. Stock

Enzesfeld-Lindabrunn

Dr. Thomas Hanke in 2563 Pottenstein, Hauptplatz 3, Tel.: 02672 / 824 41

Ehemaliges Bezirksgericht Ebreichsdorf inkl. Schönau an der Triesting:

Sterbedatum

In den Monaten:
Jänner, März, Mai, Juli, September, November

Zuständiger Notar

Mag. Markus Schlager
2483 Ebreichsdorf, Hauptplatz 10
Tel.: 02254 / 722 88
In den Monaten:
Februar, April, Juni, August, Oktober, Dezember
Mag. Christian Durrani
2483 Ebreichsdorf, Hauptplatz 5/1
Tel.: 02254 / 722 92
Diese Regelung ist jedoch nicht zwingend, das heißt Sie können jeden beliebigen Notar beauftragen, welcher dann von sich aus die Verlassenschaftsabhandlung übernimmt.

Vorsorge


Leider muss sich jeder, manche früher und manche später, von dieser Welt verabschieden. Es ist ratsam, sich schon früh mit diesem Thema auseinanderzusetzen und Vorkehrungen zu treffen:
  • Erstellung einer Liste von Angehörigen, welche im Todesfall sofort verständigt werden sollen und welche eine Traueranzeige bekommen sollen. 
  • Informieren Sie sich über Hospiz- und Palliativeinrichtungen sowie über eine Vorsorgevollmacht, sollten Sie nicht mehr in der Lage sein, selbst Entscheidungen zu treffen. 
  • Der Abschluss einer Bestattungsvorsorgeversicherung ist ratsam, denn so sind Sie beispielsweise für eine Überführung aus dem In-und Ausland versichert. 
  • Teilen Sie Wünsche bezüglich des Begräbnisses vorher mit und schreiben Sie diese nicht ins Testament, da dieses meist erst nach der Beerdigung geöffnet wird. Bestimmen Sie die Art der Bestattung (Erd-, Feuer-, Baumbestattung und andere), eventuell den Sarg, welche Musik gespielt werden soll, wer die Trauerrede halten soll, ...
  • Denken Sie auch darüber nach, ob Sie schon zu Lebzeiten eine Grabstelle erwerben wollen. 
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