IM TRAUERFALL
Wie geht es nach einem
Trauerfall weiter?
Wir von der Bestattung Killian & Bestattung Kleinhappel lassen Sie mit Ihren Sorgen nicht alleine. Rufen Sie uns jederzeit an, wir stehen Ihnen bei Fragen zur Seite und unterstützen Sie bei allen anfallenden Aufgaben. Im Falle eines Todes setzen Sie sich bitte umgehend mit uns in Verbindung.
Folgende Unterlagen können Sie vorab schon vorbereiten:
Trauerfeiern bei der Bestattung Killian & Bestattung Kleinhappel
Gemeinsam mit Ihnen und ganz nach Ihren Wünschen übernehmen wir von der Bestattung Killian & Bestattung Kleinhappel sämtliche Aufgaben im Rahmen einer Trauerfeier:
- Hausabholung und Überführung vom Sterbe- zum Bestimmungsort
- Beratung, Betreuung und Organisation der Trauerfeier, Verabschiedung sowie Beerdigung oder Beisetzung nach Ihren Wünschen
- Besorgung der notwendigen Sterbedokumente am Standesamt
- Terminabklärung für die Trauerfeierlichkeit
- Organisation der musikalischen Umrahmung der Trauerfeier
- Vermittlung von Gesprächen mit einem Geistlichen bzw. Trauerredner für die Trauerfeier
- Organisation des Steinmetzes
- Gestaltung und Druck von Parten, Gedenkbilder, Einladungen zum Trauermahl und Danksagungen
- Auswahl eines Sarges oder einer Urne
- Pensionsabmeldung bei der zuständigen Pensionsstelle
- Abmeldung bei Haupt- und Zweitwohnsitz
- Abrechnung mit Versicherungsanstalten
Erdbestattung
Feuerbestattung
Baumbestattung
Aufbahrung
Wir gehen auf Ihre Wünsche bei der Aufbahrung individuell ein - das Team der Bestattung Killian in Leobersdorf & das Team der Bestattung Kleinhappel in Berndorf sind immer für Sie da.
WICHTIGE INFORMATIONEN
Beisetzungen bei der Bestattung Killian & Bestattung Kleinhappel
Unsere Rechnungen setzen sich aus drei Kostengruppen zusammen:
- Eigene Leistungen
Sarg, Einbettung, Überführung, Aufbahrung, Trauerfeier, Konduktpersonal, Trauerdrucksorten (Parten, Andenkenbilder, Danksagekarten, Einladungskarten, ...), Urne, Grabkreuz, weitere Dienstleistungen wie Fotoreportage, Partenversand, Besorgungen - Vermittelte Fremdleistungen
Kirchenchor, Musiker, Gärtner, Steinmetz, etc. - Gebühren und Auslagen
Krankenhausgebühren, Totenbeschaugebühren, Kirchengebühren oder Trauerredner, Standesamtgebühren, Verwaltungsabgaben, evtl. Leistungen eines anderen Bestattungsunternehmens, evtl. Porto für Partenversand, Zoll-, Bahn- oder Flughafengebühren, etc.
Unsere Rechnungen enthalten in der Regel NICHT:
- Friedhofsgebühren
Aushub, evtl. Deckel abheben durch einen Steinmetz, Laufzeitverlängerung der Grabbenützungsberechtigung und Kühlkammer. Diese Gebühren werden Ihnen von der Gemeinde nach dem Begräbnis per Bescheid vorgeschrieben. - Kränze
Ausgenommen sie wurden von Ihnen über uns bestellt - Grabstein oder Gravurarbeiten am Grabstein
- Einladung für die Trauergäste
- Weitere Nebenkosten wie z. B. Porto, Trauerkleidung
"Es gibt kaum etwas in der Welt, das nicht irgend jemand ein wenig schlechter machen kann und etwas billiger verkaufen könnte. Und die Menschen, die sich nur am Preis orientieren, werden die gerechte Beute solcher Machenschaften. Es ist unklug, zuviel zu bezahlen, aber es ist noch schlechter, zu wenig zu bezahlen. Wenn Sie zuviel bezahlen, verlieren Sie etwas Geld, das ist alles. Wenn Sie dagegen zu wenig bezahlen, verlieren Sie manchmal alles, da das Gekaufte die ihm zugedachte Aufgabe nicht erfüllen kann. Das Gesetz der Wirtschaft verbietet es, für wenig Geld viel Wert zu erhalten. Nehmen Sie das niedrigste Angebot an, müssen Sie für das Risiko, das Sie eingehen, etwas Geld zurücklegen. Und wenn Sie das tun, dann haben Sie auch genug Geld, um für etwas besseres zu bezahlen."
John Ruskin, englischer Sozialreformer, 1819 - 1900
Auflösung von Verträgen
- Rundfunk- und Fernsehbewilligung
- Telefonanschluss
- Strom- und/oder Gasbezug
- Abonnements
- Mitgliedschaften bei Vereinen oder Organisationen
- Mietverträge
- Bankkonto (Daueraufträge)
- Kfz-Zulassung (Wenn das auf den Verstorbenen zugelassene Fahrzeug vom Erben weiterbenutzt werden soll, so ist darauf zu achten, dass das Kfz lt. Kennzeichen vom Notar in den Einantwortungsbeschluss aufgenommen wird.)
- Abmeldung eines Zweitwohnsitzes (Die Abmeldung des Hauptwohnsitzes erfolgt automatisch durch das Standesamt.)
- Zur Auflösung der Verträge ist die Kopie der Sterbeurkunde vorzulegen.
Verlassenschaft
- Abschrift aus dem Sterbebuch, Geburtsurkunde (ggf. Heiratsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Meldezettel)
- letztwillige Verfügungen
- Vormundschaftsdekrete, Bescheide übe die Bestellung zum Sachwalter
- letzte Pensionsabschnitte des Verstorbenen
- kurze Aufstellung und Belege über den Nachlass: Bank-, Spar- und Wertpapierkonten, Vermögenssteuererklärung, Versicherungsbelege, insbesondere Lebensversicherungspolizzen, Grundbuchauszüge, Grundbesitzbögen und Einheitswertbescheide, Übergabeverträge, Handelsregisterauszüge, Kfz-Papiere usw.
- Aufstellung und Belege über Schulden
- Sämtliche Rechnungen über die Bestattungskosten (Rechnung der Bestattung, aber auch z. B. Blumen, Totenmahl, Friedhofsgebühren), Kosten eines Grabmales, Kosten die durch die letzte Krankheit verursacht wurden usw. Weiters müssen Name, Beschäftigung und Alter der nächsten Angehörigen angegeben und - falls vorhanden - ein Testament vorgelegt werden.
Notare
Bezirk Baden
Enzesfeld-Lindabrunn
Ehemaliges Bezirksgericht Ebreichsdorf inkl. Schönau an der Triesting:
Vorsorge
- Erstellung einer Liste von Angehörigen, welche im Todesfall sofort verständigt werden sollen und welche eine Traueranzeige bekommen sollen.
- Informieren Sie sich über Hospiz- und Palliativeinrichtungen sowie über eine Vorsorgevollmacht, sollten Sie nicht mehr in der Lage sein, selbst Entscheidungen zu treffen.
- Der Abschluss einer Bestattungsvorsorgeversicherung ist ratsam, denn so sind Sie beispielsweise für eine Überführung aus dem In-und Ausland versichert.
- Teilen Sie Wünsche bezüglich des Begräbnisses vorher mit und schreiben Sie diese nicht ins Testament, da dieses meist erst nach der Beerdigung geöffnet wird. Bestimmen Sie die Art der Bestattung (Erd-, Feuer-, Baumbestattung und andere), eventuell den Sarg, welche Musik gespielt werden soll, wer die Trauerrede halten soll, ...
- Denken Sie auch darüber nach, ob Sie schon zu Lebzeiten eine Grabstelle erwerben wollen.